Organisationsform
Organisationskategorie
Die Kammern der Ziviltechniker:innen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und die gesetzlichen Berufsvertretungen der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Zivilingenieur:innen mit rund sechzig Befugnissen auf ingenieur- und naturwissenschaftlichen, montanistischen Fachgebieten und Fachgebieten der Bodenkultur). Rechtsgrundlage ist das Ziviltechnikergesetz (ZTG 2019). Die Vertretung erfolgt durch gewählte, ehrenamtlich tätige Berufsvertreter:innen (Wahlen alle 4 Jahre).
Auf Bundesebene ist die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen mit Sitz in Wien eingerichtet, deren Mitglieder die vier Länderkammern sind. Ihr örtlicher Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Die Bundeskammer gliedert sich in die Bundessektion Architekt:innen und die Bundessektion Zivilingenieur:innen.
In den Wirkungsbereich der Bundeskammer fallen jene Angelegenheiten, die die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder von zwei oder mehr Länderkammern berühren.