Organisationsform
Organisationskategorie
Die SMRI ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution der Schweiz. Sie trägt zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in allen Lebensbereichen und auf allen staatlichen Ebenen in der Schweiz bei.
Als nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet sie auf der Grundlage der Pariser Prinzipien der UNO. Diese erfordern eine gesetzliche Verankerung der Institution, ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung von allen Menschenrechten, Unabhängigkeit, insbesondere auch von anderen Institutionen, der Regierung und dem Parlament, eine pluralistische Zusammensetzung sowie eine ausreichende öffentliche Finanzierung.
Die SMRI ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist analog zu einem Verein strukturiert. Sie ist autonom, politisch, institutionell und ideologisch unabhängig und bestimmt eigenständig über inhaltliche Schwerpunkte und die Verwendung ihrer Ressourcen.
Die SMRI hat den Auftrag, die Interessen aller Bevölkerungsgruppen zu vertreten und sich für deren Rechte einzusetzen. Sie kooperiert mit Behörden auf allen staatlichen Ebenen, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, und der Wirtschaft. Sie informiert die Öffentlichkeit, Staat, Politik und Wirtschaft über die Menschenrechte. Sie analysiert deren Umsetzung in der Schweiz, weist auf Lücken hin, zeigt Korrektive auf, stösst den Dialog an und bringt sich in den politischen Diskurs ein.
Die SMRI arbeitet weltweit im Netzwerk der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) und europaweit im Rahmen des European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI) mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRIs) zusammen. Die NMRIs tauschen Erfahrungen aus und lernen voneinander. Sie setzen sich mit gemeinsamen Positionen für die Stärkung des universalen Menschenrechtsschutzes ein. Und sie erheben die Stimme für NMRIs, deren Arbeit und Unabhängigkeit in Gefahr sind.
Die Etablierung und Finanzierung einer Nationalen Menschenrechtinstitution ist in Artikel 10a – 10c des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte festgehalten. Die entsprechende Revision wurde im Herbst 2022 vom Parlament verabschiedet.