Organisationsform
Die Kammern der ZiviltechnikerInnen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und die gesetzlichen Berufsvertretungen der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker/innen (Architekt/innen und Zivilingenieur/innen mit rund sechzig Befugnissen auf ingenieur- und naturwissenschaftlichen, montanistischen Fachgebieten und Fachgebieten der Bodenkultur). Rechtsgrundlage ist das Ziviltechnikergesetz (ZTG 2019). Die Vertretung erfolgt durch gewählte, ehrenamtlich tätige Berufsvertreter/innen (Wahlen alle 4 Jahre).
Auf Bundesebene ist die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen mit Sitz in Wien eingerichtet, deren Mitglieder die vier Länderkammern sind. Ihr örtlicher Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Die Bundeskammer gliedert sich in die Bundessektion Architekten und die Bundessektion Zivilingenieure.