Organisationsform
Organisationskategorie
Die Steuerberaterkammern sind die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts nehmen sie die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertreten die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
Ihr Ziel ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei sind sie besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet.
Als Ratgeber und Dienstleister unterstützen sie ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung. Sie sorgen für ein breites Angebot der beruflichen Aus- und Fortbildung für Berufsangehörige und deren Mitarbeiter. Die Qualität der Berufsausübung sichern sie durch Beratung und Berufsaufsicht. Darüber hinaus begleiten sie die Entwicklung neuer Beratungsfelder, fördern den Dialog in Netzwerken innerhalb der Kollegenschaft und pflegen den Kontakt zu Politik und Verwaltung, Institutionen, Kammern und Verbänden.
In der Vertretung der beruflichen Interessen der Steuerberater und Steuerberaterinnen arbeiten die 21 Steuerberaterkammern mit der Bundessteuerberaterkammer eng zusammen.
Sie ist die gesetzliche Spitzenorganisation der Steuerberaterkammern und vertritt die Interessen des Berufsstands in seiner Gesamtheit im In- und Ausland. Sie koordiniert die Meinungsbildung zwischen den Steuerberaterkammern und führt Entscheidungen zu berufsrechtlichen und den Beruf betreffenden Angelegenheiten herbei, die sie an den Gesetzgeber und an andere Institutionen weiterleitet. In ihren Stellungnahmen zu steuerrechtlichen Fragen achtet die Bundessteuerberaterkammer vor allem auf die Ausgewogenheit zwischen beabsichtigter Wirkung und praktischer Umsetzbarkeit. Weitere zentrale Aufgaben sind der Erlass und die Fortentwicklung der Berufsordnung sowie die Förderung der beruflichen Fortbildung und der Qualität der Berufsausübung.
Als berufliche Selbstverwaltung schaffen die Kammern die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Berufsausübung der Angehörigen des steuerberatenden Berufs in Deutschland.