Die Parlamentsdienste sind die Stabsstelle der Bundesversammlung und ihrer Organe:
Sie unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Sie sind die Drehscheibe zwischen der Bundesversammlung einerseits und dem Bundesrat, weiteren Behörden und der Öffentlichkeit andererseits.
Sie wahren und fördern die Interessen und die Würde der Bundesversammlung und ihrer Organe.
Der Gewaltenteilung entsprechend sind sie dem Parlament unterstellt und von Bundesrat und Bundesverwaltung unabhängig. Vorgesetzte Behörde ist die aus den Präsidien von National- und Ständerat zusammengesetzte Verwaltungsdelegation.
Ihre wichtigsten Funktionen:
Sie planen und organisieren die Sessionen der eidgenössischen Räte und die Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen.
Sie besorgen die Sekretariatsgeschäfte, die Übersetzungsarbeiten und die Protokollierung der Verhandlungen der Räte und der Kommissionen.
Sie beraten die Ratsmitglieder, insbesondere die Präsidien der Räte und der Kommissionen, in Sach- und Verfahrensfragen.
Sie informieren die Öffentlichkeit über die Bundesversammlung und ihre Tätigkeiten.
Sie unterstützen die Bundesversammlung bei der Pflege der internationalen Beziehungen.
Sie führen die Parlamentsbibliothek und bieten den Ratsmitgliedern Dienstleistungen in den Bereichen Dokumentation und Informationstechnologien an.
Sie sorgen für eine angemessene Infrastruktur und nehmen zahlreiche weitere grössere und kleinere Aufgaben einer Parlamentsverwaltung wahr.