Organisationsform
Organisationskategorie
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die Rechtsgrundlage des Monitoringausschuss ist in den §§ 13g ff des Bundesbehindertengesetzes geregelt.
Er ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht (Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes).
Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Hier finden Sie mehr Information zur UN-Konvention und den Originaltext, das Leitbild und die Geschäftsordnung des Monitoringausschusses.
Das Sozialministerium ist mit beratender Stimme vertreten.
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