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Allgemeine Voraussetzungen:
Die österreichische Staatsbürgerschaft. Diesen Personen werden Personen mit unbeschränktem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gleichgehalten.
Abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung mit mehrjähriger den Anforderungen an die Leitung der Bildungsdirektion entsprechender Berufserfahrung.
Gesetzliche Erfordernisse:
Mindestens dreijährige praktische Führungserfahrung in der Leitung einer Einrichtung oder Organisationseinheit.
Kenntnis im Vollzug von Haushaltsrecht sowie Wissen im Zusammenhang mit Personalmanagement, Controlling und Verwaltungsabläufen.
Umfangreiche und vertiefte Kenntnisse im Bildungsbereich inklusive der Schulorganisation und der regionalen Bildungsstruktur sowie Kenntnisse der Bundesverfassung.
Erfahrung in Projekt- und Prozessmanagement sowie Kenntnisse im Qualitäts- und Risikomanagement.
Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken.
Organisationsfähigkeit, Entscheidungsstärke, besondere Eignung zur Mitarbeiter/innen-und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz.
Weitere Erfordernisse
Kenntnisse der Tiroler Landesverfassung, des Tiroler Schulrechts, der Verwaltungs- und Verfahrensabläufe bei Verwaltungsbehörden in Tirol sowie der Gesetzgebungsprozesse von Land und Bund.
Umfangreiche Kenntnisse über das Zusammenwirken der Gebietskörperschaften und Systempartner in Fragen der Schulverwaltung.
Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in Zusammenhang mit der Tiroler Bildungslandschaft.
Von Vorteil: Kenntnisse der Elementarpädagogik und des Hochschulbereichs in Tirol.
Erfahrung in überregionalen und schulartenübergreifenden Entwicklungsprozessen.
Aufgaben und Tätigkeiten:
Eigenverantwortliche Leitung der Bildungsdirektion samt Personalführung und Steuerung und damit die Dienst- und Fachaufsicht sämtlicher Mitarbeiter/innen dieser Organisationseinheit.
Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und der Landesregierung bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien im Bildungsbereich sowie Beratung und Unterstützung in Organisations- und Rechtsfragen des täglichen Dienstbetriebes.
Gewährleistung der raschen, effektiven sowie effizienten Geschäftsbehandlung durch geeignete Maßnahmen. Wahrnehmung der gesetzlichen Erfordernisse.
Steuerung und Verantwortung über die Bewirtschaftung der Lehrpersonalressourcen.
Besorgung der der Bildungsdirektion zugewiesenen Tätigkeiten.
Umsetzung von Change-Prozessen sowie nachhaltige Etablierung von Prozessen.
Umsetzung der bildungspolitischen Strategien samt strategischer Steuerung.
Entwicklung spezifischer Ziele für die Bildungsdirektion.
Vertretung der Bildungsdirektion nach außen.
Vollziehung des Dienst- und Personalvertretungsrechts der Bundes- und Landeslehrpersonen für öffentliche Schulen (ausgenommen die land- und forstwirtschaftlichen Schulen) sowie des Dienst- und Personalvertretungsrechts der sonstigen Bundesbediensteten an öffentlichen Schulen.
Sicherstellung der Umsetzung der vom Bundesministerium für Bildung und der Landesregierung vorgegebenen Ziele betreffend das Bildungswesen.
Grunddaten:
Wertigkeit/Einstufung: A1/8 bzw v1/6
Dienststelle: Regionale Schulverwaltung / BD für Tirol
Dienstort: Innsbruck
Vertragsart: Befristet
Befristung: Funktion auf 5 Jahre befristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: 01.04.2026
Ende der Bewerbungsfrist: 16.02.2026
Monatsentgelt/bezug: € 12.500,10 bzw. € 11.774,50
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnisse sowie ein ausführliches Konzept betreffend Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die Bildungsdirektion.
In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen (hier ist im Detail auf die in der Ausschreibung geforderten Punkte einzeln einzugehen).
Die Erfüllung der angeführten gesetzlichen und der weiteren Erfordernisse sowie die Qualität des im Rahmen der Bewerbung beizubringenden Konzepts betreffend die Leitungs-und Entwicklungsvorstellungen für die Bildungsdirektion werden bei der Eignungsbeurteilung gleichermaßen berücksichtigt.
Eine unabhängige Begutachtungskommission gemäß § 12 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes (BD-EG) erstellt in weiterer Folge ein Gutachten über die Eignung der Bewerber/innen.
Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau wird in der Folge dem zuständigen Mitglied der Bundesregierung einen oder eine oder mehrere von der Begutachtungskommission für geeignet befundenen Bewerber oder für geeignet befundene Bewerberin bzw. Bewerberinnen für die Funktion des Bildungsdirektors oder der Bildungsdirektorin vorschlagen.
Gemäß § 10 Abs. 4 BD-EG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMB finden Sie unter www.bmb.gv.at.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen, etc.) im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.