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Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

Arbeitsgebiete

FinanzenWirtschaft & HandelInternationale Zusammenarbeit

About us

Als integrierte Aufsicht ermöglicht die FMA in der Regel „One-Stop-Shopping“, das heißt, dass alle behördlichen Verfahren in einem Haus erledigt werden können. Als Behörde hat die FMA Hoheitsgewalt: Sie kann verbindliche Normen, wie etwa Verordnungen und Bescheide, erlassen oder Zwangsakte setzen, wie Konzessionen entziehen, Geschäftsleitende abberufen oder Verwaltungsstrafen verhängen. Und sie begleitet die beaufsichtigten Unternehmen über ihren gesamten Lebenszyklus: von der Erteilung der Konzession, die sie erst zum Geschäftsbetrieb ermächtigt, über die laufende Aufsicht während ihrer Geschäftstätigkeit bis hin zur Liquidation, dem Entzug oder der Zurücklegung der Konzession.

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