
Die österreichische Bundesverfassung Artikel 30 Abs.3 B-VG überträgt die Unterstützung der gesetzgebenden Organe des Bundes sowie der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament der Parlamentsdirektion unter der Leitung des Präsidenten/der Präsidentin des Nationalrates.
Die rund 490 Mitarbeiter:innen garantieren den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Geschehens und stellen Services für alle am parlamentarischen Geschehen Interessierten zur Verfügung. Die Besonderheiten des parlamentarischen Betriebs erfordern einen flexiblen Personaleinsatz, daher sind Mitarbeiter:innen, die in mehreren Organisationseinheiten tätig sind, auch mehrfach angeführt.
Die Parlamentsdirektion bedient sich zur Erfüllung von Aufgaben, die zeitlich begrenzt sind, mitunter auch externer Arbeitskräfte.
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