Inklusion im Arbeitsmarkt: Das neue Gesetz des BMAS

Der Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderung oft schwer zugänglich. Um dies zu ändern, liegt nun ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung vor: Dieser möchte erreichen, dass behinderte Menschen “gleichberechtigt und selbstbestimmt” am Arbeitsleben teilnehmen können. Gleichzeitig soll das Gesetz eine zielgenauere Unterstützung ermöglichen und diskriminierende Strukturen abbauen. Zudem bietet es einen Lösungsansatz gegen den Fachkräftemangel: Würden mehr Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt teilhaben, könnte dies einen Zugewinn an qualifizierten Fachkräften bedeuten.

Der Gesetzentwurf wurde federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und anschließend vom Kabinett beschlossen. Nun liegt er dem Bundestag zur parlamentarischen Beschlussfassung vor. Den Volltext zum “Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes” gibt es hier.

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Veröffentlicht am : 06.04.2023